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Lexikon (Dictionary engl. )

Der volle Umfang dieser Seiten steht nur Mitgliedern des OPEV* zur Verfügung.
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3D-Drucker

Ein Digital Fabricator (kurz Fabber, auch 3D-Drucker) ist allgemein ein Gerät, das materielle, 3-dimensionale Gegenstände aus auf Computern gespeicherten CAD-Daten erzeugt. {Wikipedia} ¬

Aktenzeichen

Nach der Anmeldung*, wird vom Österreichischen Patentamt* im Zuge des Patenterteilungsverfahren ein Aktenzeichen (z. B. A 1234/2009) vergeben.

Dann wird Ihre Erfindung von einem|er ExpertInnen einem technischen Fachgebiet zugeordnet, wozu die Internationale Patentklassifikation (IPC*) herangezogen wird.
Sobald Aktenzeichen und IPC* in der Datenbank erfasst sind, (in etwa innerhalb von zwei Wochen) erhalten Sie vom Österreichischen Patentamt* einen Zahlschein mit Ihrem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck.
Bitte bewahren Sie dieses Aktenzeichen gut auf. Bei allen Anfragen beim Patentamt hilft dieser Nummerncode rasch alle Informationen zu Ihrer Anmeldung zu finden.

Anmelder

Auszug aus dem PatG: Anspruch auf ein Patent
§ 4. (1) (PatG*) Auf die Erteilung* des Patentes hat nur der Erfinder* oder sein Rechtsnachfolger Anspruch. Bis zum Beweis des Gegenteils wird als Erfinder der erste Anmelder angesehen. {PatG}

Ein Anmelder ist der jenige, der zB. ein Patent* anmeldet.
Der Anmelder muss nicht umbedingt auch der Erfinder* sein.

Anmeldetag

Als Anmeldetag wird jener Tag bezeichnet, an dem die Anmeldung* eines Patentes* beim Österreichischen Patentamt* einlangt.

Auszug aus dem Patentgesetz* PatG¬:

Patentanmeldung

§ 87. (1) Die Anmeldung einer Erfindung zur Erlangung eines Patentes hat beim Patentamt schriftlich zu erfolgen.

(2) Als Tag der Anmeldung gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.

Anmeldung zum Patent oder Gebrauchsmuster

So können Sie anmelden:

Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig!

Anmeldeformulare 

 

PA 144 - Informationen zur Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung  {Patentamt*};

   PDF; http://www.patentamt.at/Media/PA144.pdf¬

PA 1 - Nationale Anmeldeformular Patent {Patentamt*};
   Word; http://www.patentamt.at/Media/PA1.doc ¬

   PDF; http://www.patentamt.at/Media/PA1.pdf ¬

PA 1 PCT - Einleitung der nationalen Phase (Patent) {Patentamt*};
   Word; http://www.patentamt.at/Media/PA1_PCT.doc ¬
   PDF; http://www.patentamt.at/Media/PA1_PCT.pdf ¬
PA 3l - Deckblatt zur Beschreibung einer Patentanmeldung {Patentamt*};
   Word; http://www.patentamt.at/Media/PA3l.doc ¬

   PDF; http://www.patentamt.at/Media/PA3l.pdf ¬
PCT*/RO/101 - Anmeldeformular (WIPO*) {Patentamt*};
   PDF; http://www.patentamt.at/Media/PCT_RO_101.pdf ¬
Weitere Details unter http://www.patentamt.at/Erfindungsschutz/Formulare_und_Gebuehren ¬
{Patentamt*}

 

Anspruch/Ansprüche

Der Anspruch (Patentansprüche § 91 Abs. 1{RIS*/BKA*} oder auch mehrere Ansprüche sind das Herzstück von Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen: In den Ansprüchen formulieren Sie ausschließlich technisch klar und unterscheidend, worin Ihre Erfindung besteht und welchen Schutz Sie im Einzelnen beanspruchen. Die Formulierung von Ansprüchen ist daher besonders wichtig, da hier festgelegt ist, was durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden soll.
Weitere Details unter http://www.patentamt.at/Alles_ueber/Anspruch_Ansprueche/¬{Patentamt*}

Austrian Standards Institute

Austrian Standards Institute ist eine neutrale und unabhängige Dienstleistungsorganisation - kein Amt, keine Behörde. Als gemeinnütziger privater Verein (Österreichisches Normungsinstitut) stellt es (seit 1920) die Plattform für die Entwicklung von Normen, Standards und Regelwerken bereit.

Unternehmen, Behörden, Wissenschaft, Verbraucher nutzen dieses Angebot. Sie gestalten in den Komitees die Inhalte der Regelwerke, die sie in der Praxis benötigen und anwenden.

weitere Details unter http://www.as-institute.at¬

siehe auch ÖNORM A6801, Verfahren zur Patentbewertung

AWS austria wirtschaftsservice

Als Förderbank des Bundes für Wirtschaftsförderungen unterstützt die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit zinsengünstigen erp-Krediten, Zuschüssen, Haftungen und Garantien Unternehmen bei der Finanzierung & Förderung ihrer Projekte. Die aws stellt zudem Informationen und Know-how, Beratungs- & Serviceleistungen bereit. Das Angebot erstreckt sich von der Phase der (Vor-)Gründung eines Unternehmens bis hin zu Internationalisierungsvorhaben.

weitere Details unter http://www.awsg.at¬

CDA

CDA (confidential disclosure agreement engl. ) siehe unter Geheimhaltungserklärung*

Datenschutz

Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der nicht einheitlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.

Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist in Österreich das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000). Die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert die Datenschutzkommission. 
Möglich ist aber auch die zivilrechtliche Durchsetzung des Datenschutzes bei den ordentlichen Gerichten (insbesondere Löschung und Richtigstellung von fehlerhaften Daten).

{http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz} ¬

weiter zum Datenschutz bei OPEV

DELKA

Um die Recherche zum Stand der Technik* genauer durchführen zu können, nehmen die Prüfer des Patentamtes* eine weitere Unterteilung der IPC*-Gruppen in DPMA-interne Untergruppen zur Archivierung von relevanten Dokumenten vor. Diese Feineinteilung der IPC* wird als DELKA bezeichnet.

Die DELKA umfasst zusätzlich zur IPC* fast 40.000 weitere Stellen; beide zusammen haben somit ca. 110.000 Unterteilungen. Die DELKA-Gruppen setzen die Punkthierarchie ihrer IPC*-Gruppe fort, sind also eine Hierarchieebene tiefer angeordnet als die entsprechende IPC*-Gruppe.

Die Symbole der DELKA-Gruppen sind an einer Großbuchstaben-Ziffern-Kombination erkennbar, die sich dem IPC*-Klassifikationssymbol der Gruppe nach einer Leerstelle anschließt. Das DELKA-Symbol beginnt mit einem Großbuchstaben.

Beispiele:

IPC*A43B 5/00 Schuhwerk für Sportzwecke...
eine DEKLA dazu A43B 5/00 GOL . Golfschuhe

 

Entwurfsmuster

Ein Entwurfsmuster (Prototypeengl.) wird häufig zum Nachweis der Praxistauglichkeit („proof of practice*“) oder zur Demonstration einer Eigenschaft oder Funktion benötigt.

Erfinder

Auszug aus dem PatG: Anspruch auf ein Patent
§ 4. (1) (PatG*) Auf die Erteilung des Patentes hat nur der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger Anspruch. Bis zum Beweis des Gegenteils wird als Erfinder der erste Anmelder angesehen. {PatG}
Der Erfinder* kann auch der Anmelder* eines Patentes sein.

Ein Erfinder ist jemand, der ein Problem erkannt hat, es gelöst und mindestens einmal damit Erfolg gehabt hat. Er muss nicht der erste gewesen sein; eine Erfindung* kann auch mehrmals gemacht werden oder durch ständige Verbesserungen in mehreren Schritten entstanden sein. Eine Erfindung ist meistens ein technisches Gerät oder eine Maschine, kann aber auch ein Verfahren, eine Methode oder eine Dienstleistung sein. Auch eine nicht materielle Idee, selbst wenn sie erst später von einem anderen ausgeführt wurde, kann als Erfindung zählen. Außerdem gibt es Erfindungen, die keinen Nutzen hatten oder die später wieder verworfen wurden.
Liste von Erfindern¬ {Wikipedia}

Erfinderberater

Ein Erfinderberater ist ein erfahrener Erfinder der einem unerfahrenen Erfinder* berät und unterstützt. Der OPEV* hat ein solches Team von Erfinderberater und stellt diese zur Verfügung.

Erfindung

Erfindungen sind schöpferische Leistungen auf technischem Gebiet, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln oder eines neuen Zieles mit neuen Mitteln, ermöglicht wird. Wenn sie gewerblich nutzbar sind, können sie durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden, es sei denn, der Gesetzgeber hat die Wertung als Erfindung explizit ausgeschlossen.

Erteilung

Die Patenterteilung erfolgt nach Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses. Die Patentschrift wird am Publikationsserver bereitgestellt und eine Patenturkunde* wird vom Patentamt* ausgestellt.

Mit der Erteilung eines Patentes* sind Sie berechtigt;

  • andere davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung* betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
  • zur Verwertung der Erfindung*: durch Lizenzen* oder Verkauf

EPO

EPO Ξ EPA* ≡ Europäisches Patentamt¬

EV!

EV! sind die Form- und Informationsblätter des OPEV*

Der volle Umfang dieser Seiten steht nur Mitgliedern des OPEV zur Verfügung.
hier gehts weiter zum EV! - Archiv

facebook

Facebook ist eine Website zur Bildung und Unterhaltung sozialer Netzwerke, die der Firma Facebook Inc. mit Sitz im kalifornischen Palo Alto gehört.
Der OPEV nützt diese Platform, um seinen Mitgliedern oder Interessenten rascher jene Informationen die von Interesse sind zukommen zu lassen. weiter ...

OPEV Portal: http://www.facebook.com/pages/OPEV-Osterreichischer-Innovatoren-Patentinhaber-und-Erfinderverband/116443428370273?ref=mf

OPEV "proinvent" für Mitglieder: http://www.facebook.com/group.php?gid=111814498847081

Anmeldung unter http://www.facebook.com
(Notwendige Angaben zur facebook-Anmeldung: Vorname, Nachname, eMail, Password, Geschlecht und Geburtsdatum. Die weiteren Angaben kann man getrost überspringen oder später ändern)
Hinweise bei facebook über die Anmeldung;
http://www.facebook.com/#!/help/?page=173
oder Hilfe allgemein;
http://www.facebook.com/help/?page=173#!/help/?ref=pf
Weitere allgemeine Erklärungen unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook

Folder

Unter dem Begriff Folder engl. (für Ordner) versteht man einen gefalzten (nicht gehefteten) Prospekt, auch Faltprospekt oder Faltblatt genannt.

Weiter zum Folder (EV!F) des OPEV*

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist neben einem Patent* die zweite Möglichkeit, für eine technische Erfindung Schutz zu erhalten. Es entspricht sachlich dem Patent. Da ein Gebrauchsmuster jedoch nicht auf Neuheit und Erfindungseigenschaft geprüft wird, birgt es ein gewisses Risiko: Jede formal einwandfreie Anmeldung wird registriert - auch wenn sie nicht neu und erfinderisch ist. In diesem Fall kann das Gebrauchsmuster auf Antrag Dritter nichtigerklärt werden.

mehr ...

{Österreichisches Patentamt*}
weitere Details unter
http://www.patentamt.at/Alles_ueber/Gebrauchsmuster/¬ {ÖPA*}

Geschmacksmuster

Geschmacksmuster oder Musterschutz* oder auch Design-Schutz.
Der Musterschutz schützt das Aussehen, d.h. die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines gewerblichen Erzeugnisses, nicht jedoch die hinter dem Produkt stehende Idee* bzw. Erfindung*, das Erzeugungsverfahren oder Ähnliches. Das Musterrecht gewährt Ihnen Schutz vor Nachahmung Ihres Designs. Ein Muster stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, dieses betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.

{Österreichische Patentamt*}
weitere Details unter
http://www.patentamt.at/Designschutz/Schutzrechte/¬ {ÖPA*}

Innovation

Innovation heißt wörtlich „Neuerung“ oder „Erneuerung“. Das Wort ist von den lateinischen Begriffen novus lat. „neu“ und innovatio „etwas neu Geschaffenes“ abgeleitet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff unspezifisch im Sinne von neuen Ideen* und Erfindungen* und für deren wirtschaftliche Umsetzung verwendet.
Im engeren Sinne resultieren Innovationen erst dann aus Ideen, wenn diese in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren umgesetzt werden (Invention), die tatsächlich erfolgreiche Anwendung finden und den Markt durchdringen (Diffusion) {Wikipedia} ¬

IPC -  Internationale Patentklassifikation

IPC bei DPMA http://depatisnet.dpma.de/ipc/
Erklärung dazu unter http://www.dpma.de/service/klassifikationen/ipc/index.html
IPC bei WIPO* http://www.wipo.int/classifications/ipc/en

Die IPC dient der Klassifikation technischer Sachverhalte, so dass die Patent- und Gebrauchsmusterdokumente, in denen diese beschrieben werden, jederzeit leicht z.B. mittels Datenbankrecherchen wieder auffindbar sind, unabhängig von deren Sprache und Formulierung. Die gesamte Technik ist in ca. 70 000 Gruppen eingeteilt, welche sich wiederum auf 8 Sektionen (A bis H) der IPC verteilen.

Sektionen

Die IPC ist thematisch in 8 Sektionen gegliedert. Dabei wird jeder Sektion ein Großbuchstabe von A bis H zugeordnet:

Sektion A - Täglicher Lebensbedarf
Sektion B - Arbeitsverfahren; Transportieren
Sektion C -Chemie; Hüttenwesen
Sektion D - Textilien; Papier
Sektion E - Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
Sektion F - Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
Sektion G - Physik

Sektion H - Elektrotechnik

Hirachischer Aufbau

Die Sektionen stellen die höchste Hierarchieebene der Klassifikation dar. Jede der Sektionen ist weiter in Klassen und Unterklassen unterteilt und diese wiederum in Hauptgruppen und Untergruppen.

Zur besseren Handhabung wird diese Unterteilung durch ein Klassifikationssymbol dargestellt. Ein vollständiges Klassifikationssymbol umfasst Sektion, Klasse, Unterklasse und Gruppe.

Beispiel: A23C 3/00 (Hauptgruppe) oder A23C 3/02 (Untergruppe)

 

Bei den Gruppen wird zwischen Hauptgruppen und Untergruppen unterschieden. Jedes Hauptgruppensymbol besteht aus dem Unterklassensymbol, an das sich eine ein- bis dreistellige Zahl, ein Schrägstrich und die Ziffern 00 anschließen.

Die Hierarchie zwischen den Untergruppen wird nicht durch die Zahl der Ziffern der Notation, die den Titeln vorausgehen, sondern allein durch die Anzahl der Punkte dargestellt.

Beispiel:

A23C 3/00 Konservieren von Milch oder Milchzubereitung
A23C 3/02 . durch Erhitzen
A23C 3/023 .. in abgepackter Form
A23C 3/027 ... bei fortlaufender Förderung der Packungen durch den Apparat

Da die IPC hierarchisch aufgebaut ist, ist es wichtig, beim Lesen des Titels einer Klassifikationsstelle immer die Titel der hierarchisch höheren Stelle(n) mit zu lesen.

Die Untergruppe A23C 3/027 ist somit wie folgt zu lesen:
"Konservieren von Milch oder Milchzubereitung durch Erhitzen in abgepackter Form bei fortlaufender Förderung der Packungen durch den Apparat".

Eine Weitere Verfeinerung der Beschreibung ist die DELKA.

Kaplan Medaille

Die Kaplan-Medaille ist die Auszeichnung des Österreichischen Innovatoren-, Patentinhaber- und Erfinderverbandes für Unternehmen die im wahrsten Sinn des Wortes innovativ sind. Diese Medaille wird im mehrjährigen Abstand verliehen und steht als Symbol für genialen Erfindergeist, konsequente Entwicklungsarbeit und wirtschaftlichen Erfolg. mehr ...

Kreuzlizenzierung

Unter Kreuzlizenzierung (Cross-Licensing engl. ) wird ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist Unternehmen) verstanden, welches die wechselseitige Erlaubnis erteilt Patente der jeweiligen anderen Partei zu nutzen. Die gegenseitige Anerkennung erfolgt entweder ohne zusätzliche Lizenzgebühren, wenn ca. gleichwertige Patentbeständen bestehen oder auf Basis einer einmaligen Zahlung. Dieses Abkommen kann neben bereits existierenden Patenten auch zukünftige Patente mit einschließen.

{Wikipedia}

mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzlizenzierung¬ {Wikipedia}

Leitfaden für Anfänger und Fortgeschrittene

Der Leitfaden der Recherche* für Anfänger und Fortgeschrittene beim Österreichischen Patentamt* weiter ...¬

LES Licensing Executives Society

Die österreichische Landesorganisation der LES besteht seit 1979 als ideeller Verein mit dem Namen "Gesellschaft für Lizenzwesen und Technologietransfer".

Die LES befasst sich mit den technischen, ökonomischen, wissenschaftlichen und juristischen Aspekten des Lizenzwesens und des Transfers von Immaterialgütern und Technologien.

Darüber hinaus werden ein praxisorientierter Erfahrungsaustausch, die Weiterbildung sowie die Vernetzung zwischen Akteuren ermöglicht. Die LES organisiert Fachseminare und versorgt Mitglieder mit Informationen zu aktuellen und allgemein interessanten Fragen der nationalen und internationalen Entwicklungen des Lizenzwesens und des Technologietransfers im nationalen und internationalen Umfeld.

Der Verein wirkt zudem rechts-, wirtschafts-, und gesellschaftswissenschaftlichen Untersuchungen auf dem Gebiet der Lizenzierung und des Technologietransfers mit.

weitere Details unter http://www.les-austria.at/¬

 

Lizenz

Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet, „es ist erlaubt“; PPA: licens, „frei“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind.

Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge* in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente*, Gebrauchsmuster*, eingetragene Marken*) unter definierten Bedingungen einzuräumen.

{Wikipedia}

mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/lizenz¬ {Wikipedia}

Zum Thema Lizenz und Mustervertrag weiter ...

Lizenzvertrag

Ein Lizenzvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht eigens geregelter Vertragstyp. Er wird deshalb auch als Vertrag eigener Art (Vertrag sui generis) klassifiziert. Durch den Vertrag erteilt der Inhaber eines geschützten Rechts dem Lizenznehmer ein definiertes Nutzungsrecht.

{Wikipedia}

mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/lizenzvertrag¬ {Wikipedia}

Zum Thema Lizenz und Mustervertrag weiter ...

Madrider Abkommen

Derzeit gehören dem Madrider System weltweit 84 Staaten an. Informationsblatt zur internationalen Markenregistrierung.
MA 571 - Informationsblatt internationale Markenregistrierung
   PDF; http://www.patentamt.at/Media/MA571.pdf
Weitere Details unter http://www.patentamt.at/Alles_ueber/Marke
oder Wikipedia

Madrid Express

Der WIPO  Madrid Express - enthält den aktuellen Stand aller internationalen Registrierungen.
(Siehe auch Madrider Abkommen)

Marke

Marken sind Unternehmenskennzeichen, die Waren und/oder Dienstleistungen unterschiedlicher Erzeuger/Anbieter voneinander unterscheiden.
Weitere Details unter http://www.patentamt.at/Alles_ueber/Marke/

Musterschutz

Geschmacksmuster* oder Musterschutz oder auch Design-Schutz.
Der Musterschutz schützt das Aussehen, d.h. die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines gewerblichen Erzeugnisses, nicht jedoch die hinter dem Produkt stehende Idee* bzw. Erfindung*, das Erzeugungsverfahren oder Ähnliches. Das Musterrecht gewährt Ihnen Schutz vor Nachahmung Ihres Designs. Ein Muster stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, dieses betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.

{Österreichische Patentamt*}
weitere Details unter
http://www.patentamt.at/Designschutz/Schutzrechte/¬ {ÖPA*}

NDA

NDA (non-disclosure agreement engl. ) siehe unter Geheimhaltungserklärung*

Neuheitsschädlichkeit

Vorzeitige Veröffentlichungen von Erfindungen sind neuheitsschädlich! Wenn Kenntnisse oder Ideen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, gehören sie grundsätzlich zum Stand der Technik. Einer nachfolgenden Patentanmeldung stehen diese Kenntnisse oder Ideen dann wegen des absoluten Neuheitsbegriffs des Patentrechts neuheitsschädlich entgegen. Die Anforderung der Neuheit beim Gebrauchsmuster ist unterschiedlich zum Patent! (Siehe Neuheitsschonfrist)
Siehe Beispiel "die Kroyer 1964"

Neuheitsschonfrist

Sollte die Erfindung, beispielsweise in einer Fachzeitschrift, veröffentlicht worden sein und diese Veröffentlichung ist nicht länger als sechs Monate vor der Anmeldung erfolgt, dann ist noch eine Gebrauchsmusterregistrierung in Österreich möglich (= so genannte Neuheitsschonfrist bei Gebrauchsmusteranmeldungen).

Newsletter

Ein Newsletter ist ein elektronische Mitteilung oder Infobrief über Neuigkeiten oder Informationen zu unseren Themen, welcher vom OPEV via eMail an seine Mitglieder oder Interessenten gesendet wird, wenn dieser Dienst Angemeldet wurde.
Weitere allgemeine Erklärungen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Newsletter ¬

ÖPA

ÖPA = Österreichische Patentamt
siehe unter Österreichische Patentamt*
weitere Details unter http://www.patentamt.at¬ {ÖPA} oder wikipedia¬

 

OPEV

Österreichischer Innovatoren-, Patentinhaber- & Erfinderverband. Der Verband wurde 1909 gegründet.

Der OPEV ist die Interressensvertretung der Innovatoren, Forscher und Entwickler sowie der Inhaber von Patenten und Gebrauchsmustern.
Der OPEV besteht aus seinen Mitgliedern (Einzelerfindern , Universitätsinstitute, Selbstständige, Firmen, etc.) und ist ein gemeinnütziger Verein nach dem Vereingesetz, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

ÖNORM A6801

Österreichische Norm A6801
"Verfahren zur Patentbewertung"
Austrian Standards Institutehttp://www.as-institute.at¬

Österreichisches Normungsinstitut

Siehe unter
Austrian Standards Institute*

weitere Details unter http://www.as-institute.at¬

Österreichisches Patentamt

Das Österreichische Patentamt ÖPA ist die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Österreich mit Sitz in Wien. Es ist zuständig für Patente*, Gebrauchsmuster*, Marken*, Geschmacksmuster* (Designs), Halbleitertopographie und Schutzzertifikatsanmeldungen. Weiteres bietet das Patentamt* der Öffentlichkeit Informationen zu gewerblichen Schutzrechten und Schulungen an.
Mit der Patentgesetz-Novelle 1992 wurde dem Österreichischen Patentamt Teilrechtsfähigkeit zuerkannt. Unter dem Firmennamen serv.ip, das für Service of Industrial Property steht, werden Informationsdienstleistungen in Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz angeboten.

Österreichische Patentamt
weitere Details unter http://www.patentamt.at¬ {ÖPA} oder wikipedia¬

 

Patent

Patent leitet sich vom lateinischen Begriff „patens“ ab, was „offen daliegend“ bedeutet.

Patente werden vom Patentamt* erteilt* und als Patentschriften* ausgestellt.

Patente schützen neue technische Lösungen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Die Prüfung durch das Patentamt* stellt sicher, dass nur für Erfindungen* Patente erteilt* werden, die tatsächlich patentwürdig sind. Ein Patent stellt ein territorial und zeitlich begrenztes (20 jahre) Ausschließungsrecht (Monopol) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung* betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

mehr ...
Weitere details unter http://www.patentamt.at/Alles_ueber/Patent/¬

Patentamt

Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt. 

Österreichisches Patentamt*
weitere Details unter http://www.patentamt.at¬ {ÖPA} oder wikipedia¬

Patentblatt des ÖPA

Weitere details unter http://www.patentamt.at/Publikationen/¬ {ÖPA*}

Patentrecht

siehe Patent*
Die Wurzeln des Patentrechtes und das "Venezianische Patentgesetz" mehr ...

Patentschrift - Patenturkunde

Die Patentschrift oder Patenturkunde wird Ihnen vom Österreichischen Patentamt nach der Erteilung ausgestellt.

weiter zu einem Muster einer Patenturkunde

Priorität

Über den Tag, an dem Ihre Anmeldung* eingegangen ist, stellt das Patentamt* auf Antrag einen Prioritätsbeleg aus.

Erfindungen
Für die Anmeldung Ihres Patentes*/Gebrauchsmusters* in mehreren Ländern können Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Anmeldetag* die Priorität beanspruchen. Damit wird Ihre Erfindung zeitlich auch in anderen Ländern so behandelt wie Ihre Erstanmeldung - d.h. Sie nehmen Ihren Anmeldetag mit. Ohne Prioritätsbeanspruchung riskieren Sie, dass jemand in der Zwischenzeit dieselbe Erfindung* macht und veröffentlicht oder gar anmeldet. Mit der Priorität haben jedoch Sie den zeitlichen Vorrang.
Weitere Details unter http://www.patentamt.at/Alles_ueber/Prioritaet/¬

Auszug aus dem PatG:

Priorität

§ 93. (1) Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung* eines Patentes erlangt der Anmelder* das Recht der Priorität für seine Erfindung.

(2) Ab diesem Tag hat er gegenüber jeder später angemeldeten gleichen Erfindung* den Vorrang.

(3) Weist die Anmeldung* Mängel auf, so wirkt deren rechtzeitige Behebung (§ 99) auf den Tag der ersten Überreichung zurück, sofern die Behebung der Mängel das Wesen der Erfindung* nicht berührt hat.

„proof of practice“ engl.

Ist der Nachweis der Praxistauglichkeit.
Eine gängige Vorgehensweise dafür, ist der Test an einem Prototypen*. Mehr ...

Prototyp

Ein Prototyp (Prototypeengl.) ist ein Entwurfsmuster*.
Er wird häufig zum Nachweis der Praxistauglichkeit („proof of practice*“) oder zur Demonstration einer Eigenschaft oder Funktion benötigt.
Weitere Einzelheiten siehe unter Prototyping

Recherche & Prüfung


Wenn aus den vorgelegten Unterlagen klar und unterscheidend (Ansprüche*) hervorgeht, was geschützt werden soll, führt des Patentamt* eine Recherche durch. Dabei werden vorwiegend Patentdatenbanken, naturwissenschaftliche Datenbanken, aber auch Fachzeitschriften und das Dokumentenarchiv des Österreichischen Patentamtes* durchsucht. Aufgrund des ermittelten Stands der Technik* wird beurteilt, ob Ihre Erfindung* neu und erfinderisch ist. Im ersten Vorbescheid wird dem Antragsteller mitgeteilt, ob die Erfindung schützbar ist, ob Einschränkungen oder Klarstellungen erforderlich sind und ob Formalmängel vorliegen. Der Antragsteller muß innerhalb von zwei Monaten - die Frist ist aber auch verlängerbar (Fristgesuch) - auf diesen Vorbescheid reagieren. Dabei hat der Antragsteller die Möglichkeit, die Mängel zu beheben, die Bedenken der Technischen Abteilung durch gegebenenfalls von der/dem PrüferIn nicht berücksichtigten Fakten zu zerstreuen oder falls keine inhaltliche Einigung möglich ist, auf seinem Standpunkt zu beharren.

Noch bevor es zu einer Anmeldung kommt, ist es dem Erfinder oder Anmelder möglich, selbst zu recherchieren, ob es das was er anmelden möchte schon gibt (ob es schon zum Stand der Technik gehört) oder ob es neu ist.
Wie das gemacht werden kann, wird unter Recherche erklärt.

RIS

Rechtinformationssystem des Bundeskanzleramt
Weitere details unter http://ris.bka.gv.at

serv.ip

serv.ip - ein privatrechtliches Unternehmen des Österreichischen Patentamtes steht für "Service of Industrial Property", ist ein privatwirtschaftlicher Informationsdienstleister und ein wirtschaftlich unabhängiger, ausgegliederter Teilbereich des Österreichischen Patentamtes. Seit 1994 beschäftit serv.ip mit Marken, Mustern und Patenten. Der tägliche Umgang mit Schutzrechten und die Anwendung von unterschiedlichen Suchverfahren haben serv.ip zum Spezialisten auf diesem Gebiet gemacht.

Im heutigen Geschäftsleben müssen Sie möglichst rasch reagieren. serv.ip bietet Ihnen mit benutzerfreundlichen und flexiblen Analyseinstrumenten einen einfachen und schnellen Zugang zu allen relevanten Informationen über Marken, Muster und Patente.

serv.ip begleitet Ihre Schutzrechte während des gesamten Lebenszyklus mit individuell für Sie abgestimmten Angeboten.

Sperrpatent

Ist ein Patent*, dessen Gegenstand der Erfindung* vom Patentinhaber derzeit selbst nicht genutzt wird, allerdings verwendet wird, um Entwicklungsfreiräume offenzuhalten oder Dritten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment zu erschweren.

Stand der Technik

Zum Stand der Technik gehören jene Dinge, die bereits öffentlich bekannt sind.

Eine Erfindung muss neu und erfinderisch sein: Die Erfindung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht veröffentlicht sein und muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, darf sich also nicht in naheliegender Weise ergeben. Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr neu. 

Startpaket

Das Startpaket des OPEV* beinhaltet alle wichtigen Unterlagen für den Start der Mitgliedschaft des OPEV.
mehr ...

Statuten

In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit. Zivilrechtlich sind Vereinsstatuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.

{http://www.bmi.gv.at}

mehr unter http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/gruendung/Statuten.aspx

weiter zu den Statuten des OPEV

Technisches Museum Wien

Das Technische Museum Wien (TMW) bietet auf einer Fläche von etwa 22.000 m² Raum für interessante Einblicke in die Welt der Technik. Durch einzigartige Exponate von der Vergangenheit bis in die unmittelbare Gegenwart wird das Haus zum Schauplatz spannender technischer Entwicklungen.
  
Texte, Filme und Experimente veranschaulichen den wechselseitigen Einfluss zwischen technischen Errungenschaften und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Die multimediale Präsentation ermöglicht allen Besucherinnen und Besuchern individuelle Zugänge und macht so den Rundgang durch das Museum zu einem persönlichen Erlebnis.

{Technische Museum Wien}

mehr unter http://www.tmw.at/¬ 

TGM

TGM die Schule der Technik
weitere Details unter www.tgm.ac.at ¬

 

URL

URL = Uniform Resource Locator ( „einheitlicher Quellenanzeiger“ dt. )
weitere Details unter  wikipedia¬ 

Venezianische Patentgesetz

Allgemein wird das Venezianische Patentgesetz als Geburtsstunde unseres heutigen, modernen und international angewandten Patentregelwerks angesehen.
Es wurde 1474 erstmals eingeführt und sollte Schutz und Anreiz für das Gewerbe in Florenz und Venedig sein.
Im Gesetz (1) vom 19. März 1474 steht: mehr ...

Zeichenerklärung

Unter der Legende oder Zeichenerklärung versteht man eine Beschreibung der verwendeten Symbole, Signaturen und Farben einer Karte, Plans oder eines Textes.
Weitere Details unter Zeichenerklärung.

ZVR

ZVR = Zentrales Vereins Register 

Mehr Service und Transparenz für Vereine Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestehenden Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht. Jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern.
http://zvr.bmi.gv.at/Start
ZVR des OPEV